GEG tritt in Kraft

Das GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) ist am 01. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden mit dem Inkrafttreten des GEG abgelöst.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ab dem 01.Januar 2021 in Kraft.

Effizienzhäuser oder Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden bezuschusst oder über einen Kredit mit Tilgungszuschuss realisierbar.

Gefördert werden z. B. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

Der Austausch einer vorhandenen Ölheizung wird mit bis zu 45% bezuschusst.

Wir sind in der Liste der Energie – Effizienzexperten der Dena (EEE) gelistet und verifiziert, um die vom Zuschussgeber geforderte „Baubegleitung“ beim BAfA für alle Förderprodukte (z.B. BEG Einzelmaßnahmen EM) und für die KfW Kredite und Effizienzhäuser (Programm 431) durchzuführen.

Nähere Informationen sind beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten.

Insbesondere für energetische Sanierung von Baudenkmalen (Programm 431 KfW) sind wir für die dort immer erforderliche Baubegleitung qualifiziert und gelistet.

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